Das Berufsbild der Rechtsanwälte – allgemeine Einführung
posted am: 30 Juni 2021
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Rechtsanwälte werden dazu beauftragt, ihre Klienten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu deren Recht zu verhelfen. Sie können jedermann vertreten oder beraten, sofern sie nicht in der identischen Angelegenheit den Antragsgegner schon betreut haben. Ein Rechtsanwalt spricht stets für die Partei, die ihn beauftragt. Eine Beratung enthält Informationen über die Erfolgschancen, die Rechtslage und insbesondere über die Kosten, die einem Klienten gemäß der Gebührenordnung entstehen. Jede juristische und natürliche Person kann sich in einem Verfahren vor Gerichten oder Behörden durch Rechtsanwälte vertreten lassen. In Bußgeldverfahren oder Strafprozessen wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. In Zivilprozessen besteht bei den Land- und Oberlandesgerichten sowie beim Bundesgerichtshof die Verpflichtung, Rechtsanwälte zur Verteidigung herbeizuziehen. So werden die Gerichte entlastet, da die Anwälte bereits die Sachverhaltsaufklärung vorleisten und die Klageerhebung juristisch nachvollziehbar formulieren. Ein Rechtsanwalt hat seinen Klienten vor Rechtsverlusten zu schützen, er hat ihn streitschlichtend, konfliktvermeidend und rechtsgestaltend zu begleiten und soll ihn vor Fehlentscheidungen der Behörden und Gerichte bewahren sowie vor der verfassungswidrigen Beeinträchtigung. Dies geht aus der o. g. Gebührenverordnung hervor. Diese legt eindeutig fest, wie hoch die Honorare für Rechtsanwälte sein dürfen. Nur in besonderen Fällen gibt es Ausnahmevereinbarungen über die anteilsmäßige Vergütung eines Anwalts.
Die anwaltliche Tätigkeit im Einzelnen
Rechtsanwälte sind für die Rechtsgestaltung zuständig, sie formulieren Verträge aller Art zwischen Privatpersonen, zwischen Firmen und auch auf internationaler Ebene, auf der internationales Recht gilt. Rechtsanwaltliche Aufgaben umfassen weiterhin die Beratung der Rechtssuchenden sowie deren Aufklärung über Ansprüche in Verbindung mit der Beweissicherung. Solche Ansprüche können auch außergerichtlich durchgesetzt werden – auch dergestalt, dass Antragsgegner Kosten ganz oder teilweise übernehmen sowie weitere Rechtsverstöße zu unterlassen haben. Rechtsanwälte entlasten den Justizapparat, indem sie den Klienten über die Aussicht auf Erfolg eine Einschätzung übermitteln. Ist diese negativ, lassen sich Verfahren in Schlichtungen lösen. Dann agiert der Anwalt als Mediator.
Das juristische Studium und seine Inhalte
Wer das erste Staatsexamen im Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen, ist Jurist. Dies wird auch „erste Prüfung“ genannt. Danach, im Referendariat, kann der Jurist eine praktische Erfahrung erwerben. Diese schließt er mit der „zweiten Staatsprüfung“ ab, woraufhin er Volljurist ist und somit als Anwalt und als Richter tätig werden kann. Das Studium behandelt vor allem die juristische Dogmatik. Im Grundstudium besuchen die Studenten Vorlesungen der Exegese der Gesetzbücher, des Handels- und Strafgesetzbuchs, der Zivil- und Strafprozessordnung, des Grundgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der -gerichtsordnung. Weiterhin werden Rechtssoziologie, -geschichte und -philosophie gelehrt. Studenten müssen Klausuren bestehen, auch Gutachten für fiktionale Sachverhalte erstellen. In manchen Universitäten werden auch fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse gelehrt. Dies hilft insbesondere, wenn Anwälte aus dem deutschsprachigen Raum auch im Ausland tätig werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Rechtsanwälte Dr. Christian Böhm Dr. Axel Reckenzaun & Partner.