Das Erbrecht und seine Anwendung

posted am: 22 September 2021

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Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist für keinen Menschen leicht zu verarbeiten, vor allem dann nicht, wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen nahen Angehörigen oder Freund handelt. Dabei kann schon die eine oder andere Emotion zum Vorschein kommen, meistens Trauer, Wut und Angst. Nicht ohne Grund erzählen wir kleinen Kindern, dass die Person nur lange schläft oder verreist ist. Das Gehirn begreift den Tod erst ab einem gewissen Alter im vollen Umfang. Die Trauerbewältigung kann schon belastend genug sein, aber es geht im Nachgang auch um die Verteilung des materiellen und immateriellen Vermögens des Verstorbenen. Dafür gibt es das Erbrecht.


Wer bekommt was?

Diese Frage beschäftigt viele Rechtsanwälte, Gerichte und Betroffene täglich. Hat der Verstorbene keine Wünsche hinterlassen, so geht das Vermögen in der Regel an die nächsten Angehörigen, also vorrangig die Ehefrau, Kinder und vielleicht auch Brüder und Schwestern. Die prozentuale Aufteilung ist dabei sehr klar geregelt, unterscheidet sich aber in den verschiedenen Regionen.

Besteht jedoch ein Testament, so kann dies auf Echtheit geprüft werden. Am besten wurde dieses bei einem Anwalt oder Notar aufbewahrt und besitzt eine notarielle Beglaubigung. In diesem Fall besitzt es eine sehr starke Rechtsbindung und der letzte Wille wird nach besten Möglichkeiten umgesetzt. Natürlich ist nicht immer jeder Hinterbliebene mit dem letzten Willen einverstanden. Man fühlt sich schnell ungerecht behandelt oder ist neidisch auf andere Personen, die mehr erhalten. Kommt dann auch noch die Trauer hinzu, so kann es eine Mischung aus vielen Emotionen sein und die Handlungen der Trauernden werden dabei deutlich weniger rational. Wie kann man um sein Erbrecht streiten?


Der Rechtsstreit um die Hinterlassenschaften
Wie schon erwähnt, so ist bei einem notariell beglaubigten Testament die Anfechtung sehr schwierig, denn der Notar hat damit bestätigt, dass das Testament vom Verstorbenen unterzeichnet wurde und dieser auch in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Das macht eine Anfechtung natürlich nicht unmöglich und der Rechtsweg steht den Angehörigen zur freien Verfügung. Dazu sollte man sich am besten einen Fachanwalt für Erbrecht an die Seite holen. Ohne ein Testament oder ohne eine notarielle Beglaubigung sind die Möglichkeiten noch etwas weitläufiger, aber darüber muss der Anwalt beraten. Man kann natürlich erst einmal das Gespräch mit den Begünstigten des Erbes starten. Führt dieser Dialog aber zu keinem Ergebnis, so bleibt oftmals nur der Weg zum Gericht. Hier werden dann alle Fakten genannt und die Position der Mandanten dargestellt. In der Regel sind dort mehrere Anwälte involviert, da es sich um einen Zivilprozess handelt. Nachdem alle Zeugen und Sachverständigen gehört wurden und alle Positionen klar sind, gibt es dann ein Urteil vom Gericht, aber auch dieses kann man anfechten.

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