Die Abwicklung von Kaufverträgen prägnant erklärt

posted am: 19 Juli 2022

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Der Kaufvertrag ist die Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, die die Erbringung eines Gegenstandes oder Immobilie im Gegenzug eines festgelegten Geldbetrages regelt. Verrichtet der Verkäufer seine Leistung freiwillig und profitiert der Käufer von dem Erhalt, ist dies ein Vorzeigebeispiel für die einwandfreie Abwicklung von Kaufverträgen. Darüber hinaus unterliegt der Erbringer bei allen Kaufverträgen der Informationspflicht. Der Schuldner muss alle Vertragsbedingungen kennen, bevor der Verkauf getätigt wird. Der Verkäufer ist daher verpflichtet, für versteckte Mängel zu garantieren und die Ware gemäß den Vereinbarungen zu liefern. Schließlich ist er für die Sicherheit des verkauften Objekts verantwortlich und haftet im Schadensfall. Er kann nicht von seiner Verantwortung wegen des Mangels des Produkts mit einer Haftungsbeschränkungsklausel befreit werden. Der Vertrag bewirkt den sofortigen Eigentumsübergang auf den Käufer, falls die Parteien keine Eigentumsvorbehaltsklausel festgelegt haben, die regelt, dass der Gegenstand nur dann als Eigentum des Schuldners gilt, wenn die vom Käufer vollständige Zahlung des Preises getätigt wurde. Diese Vereinbarung muss frei und informiert sein. Sie muss von geschäftsfähigen Personen durchgeführt werden, das bedeutet Menschen ohne geistige Einschränkungen und die älter als sieben Jahre sind. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können nur rechtswirksame Verträge abschließen, die der Zustimmung der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten unterliegen.

Bei der Abwicklung von Kaufverträgen zwischen Gewerbetreibenden ist es essenziell zu prüfen, ob die Person, die ihre Zustimmung erteilt, hierzu berechtigt ist. Grundsätzlich ist nur der Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft rechtswirksame Verträge abzuwickeln. In einigen Fällen können andere Personen von einer Befugnisübertragung profitieren, wie zum Beispiel ein stellvertretender Direktor oder ein Manager. Generell kann die Abwicklung von Kaufverträgen stillschweigend oder auch mündlich erfolgen. Sie muss nicht schriftlich stattfinden, da keine rechtliche Verpflichtung besteht. Bestimmte Eigentumskategorien wie Immobilien müssen jedoch Gegenstand eines schriftlichen Kaufvertrags sein, der durch eine beglaubigte Urkunde besiegelt, das heißt von einem Notar erhalten und ausgefertigt wurde. Im Streitfall hat der Vertrag Beweiskraft. Bei Transaktionen ab einer bestimmten Größenordnung, insbesondere zwischen Gewerbetreibenden, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, um die Abwicklung optimal abzusichern. In Handelssachen ist die Beweisführung frei. Wenn die Parteien darüber hinaus bestimmte gesetzlich nicht vorgesehene Klauseln wie Eigentumsvorbehalt, Lieferung auf Kosten des Verkäufers oder Zahlung des Kaufpreises in Raten hinzufügen wollen, ermöglicht der schriftliche Kaufvertrag dies nachzuweisen, zumal die Unterzeichner die allgemeinen Verkaufsbedingungen akzeptiert haben. Kommen Gläubiger oder Schuldner ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nach, treten sie in ihre vertragliche Haftung ein oder stimmen der Auflösung beziehungsweise der Stornierung des Kaufvertrages zu. In diesem Fall muss der Verkäufer den Preis an den Käufer zurückzahlen, der im Gegenzug das Eigentum zurückgeben muss.

Weitere Informationen zum Thema Abwicklung von Kaufverträgen finden Sie auf Webseiten wie z. B. vom Notariat Dr. Roland Gintenreiter.