Das Scheidungsrecht – ein umfangreiches Rechtsgebiet
posted am: 11 Juli 2023
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Das Scheidungsrecht ist sehr umfassend sowie komplex und beinhaltet von A wie Anfangsvermögen über S wie Scheidung und V wie Versorgungsausgleich bis Z wie Zugewinnausgleich sehr viele, vor allem durchaus auch kritische Themen. Es regelt Ihren Anspruch oder Ihre Pflicht bezüglich Ihres Familiennamens, der Gütergemeinschaft, den Unterhaltszahlungen und vieles mehr. Um in dieser Menge an rechtlichen Fragen und Problemstellungen durchblicken zu können, wird ein Anwalt benötigt. Für die Scheidung selbst vor Gericht ist ein Anwalt sogar gesetzlich notwendig. Es gibt eine Vielzahl von Anwälten, auch Anwälte, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben, und damit auch auf das Ehescheidungsrecht.
Benötigen Sie für Ihre Scheidung einen Anwalt, ist die beste Lösung immer, dass das Paar gemeinsam einen Anwalt beauftragt und sich beraten lässt. Diese Lösung ist natürlich nur möglich, wenn Einvernehmen und Einigkeit herrscht. In diesem Fall beantragt ein Ehepartner die Scheidung und der andere Ehepartner stimmt zu. Wichtig ist hierbei, dass die Scheidung nur eingereicht werden kann, wenn die Ehepartner bereits ein Jahr in Trennung leben. Umgangssprachlich spricht man von "getrennt von Tisch und Bett". Stimmt der zweite Ehepartner der Scheidung nicht zu, kann die Scheidung erst nach einer dreijährigen Trennungszeit vollzogen werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Scheidung, hier muss aber der sogenannte Härtefall vorliegen. Den Härtefall gilt es allerdings zu beweisen.
Das Scheidungsrecht bietet viele Wege sich gütlich zu einigen, allein schon dadurch, dass es gesetzliche Vorgaben gibt, die eingehalten werden müssen. Diese Vorgaben sind im Gesetz geregelt. Eine gütliche Einigung sollte immer das Ziel sein, vor allem, wenn auch Kinder betroffen sind. Sie leiden meist noch viel mehr unter einer Trennung bzw. Scheidung als die Eltern selbst. Ein Scheidungsanwalt kann auch als Mediator für die Parteien tätig werden. Der Mediator vermittelt als Streitschlichter zwischen den Beteiligten und kann hierdurch oft den sogenannten und häufig jahrelang dauernden und anstrengenden Rosenkrieg verhindern. Zuständig für die Eröffnung und Durchführung des Scheidungsverfahrens ist Ihr örtliches Amtsgericht.
Für eine Scheidung fallen natürlich Kosten an: Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Hier besteht, gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise, die Möglichkeit Beratungskostenhilfe für die außergerichtliche Beratung sowie Prozesskostenhilfe für den Scheidungsprozess zu beantragen. Ansprechpartner für die Beantragung dieser Hilfen ist das für Ihren Wohnort örtlich zuständige Amtsgericht. Eine Ehescheidung kann eine relativ einfache, leicht zu bewältigende Angelegenheit sein, es kann sich aber zu einem jahrelangen Prozess hinziehen, wenn sich die Parteien einfach nicht einig sein. Im besten Fall sucht man immer einen Anwalt für Scheidungsrecht auf und lässt sich umfangreich beraten. Dieser kennt die Gesetze und weiß, welche Aspekte in jedem einzelnen Fall wichtig sind. So kann die Scheidung möglichst zielgerichtet vollzogen werden.
Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Mag. Franz Hofmann finden.