Scheidungsanwalt - Pflichten und Verantwortlichkeiten
posted am: 24 August 2022
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Wie in der Nachverfolgung aller Arten von Gerichtsverfahren besteht auch in Scheidungsfällen eine Vollmachtvereinbarung zwischen Mandant und Scheidungsanwalt. Dementsprechend handelt der Rechtsanwalt bei der Geschäftsnachverfolgung mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Diese Art von Vertrag ist in erster Linie ein Vertrauensverhältnis. Beide Parteien müssen misstrauisches Verhalten unterlassen. Den Rechtsanwälten ist es untersagt, die Sachverhalte offenzulegen, die sie aufgrund ihrer Pflichten kennengelernt haben. Aus diesem Grund muss der Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren die Aussagen seines Mandanten vertraulich behandeln. Dies hindert jedoch nicht daran, private Angelegenheiten in der ehelichen Gemeinschaft vor Gericht oder in Anwesenheit von Zeugen zu erörtern.
Scheidungsanwalt und Mediation
Scheidungsfälle gehören zum Familienrecht. Obwohl es im Bereich des Familienrechts im Rahmen der Gesetze über die Mediation in Zivilstreitigkeiten Fälle gibt, die für eine Mediation geeignet sind, fallen Scheidungsfälle nicht in den Anwendungsbereich der Mediation. Auch wenn dies die Regel ist, gibt es für den Anwalt kein Hindernis, sie im Einklang mit dem Willen der Ehegatten zu führen, die sich scheiden lassen wollen - vorausgesetzt, dass sie die Interessen ihres Klienten schützen. Der Anwalt hilft den Parteien, die Scheidung nach ihrem Willen zu verwirklichen, indem er die Parteien in Fragen wie Vermögensaufteilung, Entschädigung, Unterhalt und Sorgerecht nach der Scheidung aufklärt.
Scheidungsanwalt und Maßnahmenantrag
Mit der Einreichung des Scheidungsverfahrens kann der Richter automatisch Maßnahmen bezüglich der Unterbringung der Ehegatten, ihres Lebensunterhalts, der Verwaltung ihres Vermögens sowie der Sorge und des Schutzes von Kindern treffen, und die Parteien können auch einen Antrag in dieser Richtung stellen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie vorläufiges Sorgerecht, Zuteilung des Familienwohnsitzes an einen der Ehegatten und Unterhaltszahlungen. Der Scheidungsfall hat auch Folgen für das Vermögen. Die Parteien können auch verlangen, dass Maßnahmen bezüglich dieser Folgen getroffen werden. In den Fällen, in denen zu befürchten ist, dass die Erlangung des Rechts durch eine möglicherweise eintretende Änderung der aktuellen Lage wesentlich erschwert oder gänzlich unmöglich wird oder durch die Verzögerung Unannehmlichkeiten oder ein erheblicher Schaden entstehen, kann eine einstweilige Verfügung erlassen werden. Ein Sicherungsvermerk verhindert die Übertragung des betreffenden Vermögens auf Dritte. Wenn der Prozessführende glaubt, dass die Möglichkeit besteht, das Vermögen der anderen Partei zu schmälern, sollte er unverzüglich eine einstweilige Verfügung beantragen.
Scheidungsanwalt im unbestrittenen Scheidungsverfahren
Damit eine unangefochtene Scheidung entschieden werden kann, müssen alle Artikel des von den Parteien erstellten Protokolls vom Richter genehmigt werden und der Richter muss die Parteien selbst anhören. Eine Unangemessenheit des Protokolls durch den Richter verhindert die Scheidung nicht, sie kann sie nur verzögern. Das wichtigste Anliegen von Menschen in einvernehmlichen Scheidungen ist es, in einer einzigen Sitzung zu entscheiden. Ein weiterer Punkt, der mindestens ebenso wichtig ist, sind die im Protokoll enthaltenen und nicht enthaltenen Punkte.
Weitere Informationen zum Thema Scheidungsanwalt finden Sie auf Webseiten wie z. B. vom Mag. Josef Kunzenmann.